Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie ggf. einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Öffnungszeiten
Achtung Änderung ab dem 01.12.2023:
Ab dem 01.12.2023 ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Längere Wartezeiten sollen so durch zielgerichtete Terminvergaben vermieden werden.
Eine persönliche Vorsprache zum Stellen eines Wohngeldantrages ist nicht notwendig. Sofern Sie jedoch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an die links angegebenen Ansprechpartnerinnen oder nutzen Sie die folgende E-Mailadresse: Wohngeld@Wunstorf.de