Stadt Wunstorf

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Verkehrsplanung

Allgemeine Informationen

Ampelprogramme
Je nach Tageszeit sind unterschiedliche Ampelprogramme geschaltet, um die unterschiedlichen Verkehrsstärken zu berücksichtigen. Zwischen 05:00 und 15:00 Uhr läuft das Vormittagsprogramm. Dies bedeutet weitgehend Grüne Welle für den Kfz-Verkehr Richtung Luthe.

Die Umlaufzeit, in der das gesamte Ampelprogramm einmal abläuft beträgt 70 Sekunden. Zwischen 15:00 und 19:00 Uhr gibt es ein Nachmittagsprogramm mit einer Umlaufzeit von 90 Sekunden. Eine weitgehende Grüne Welle ist für den Kfz-Verkehr Richtung Bokeloh berücksichtigt. Ab 22:00 Uhr läuft das Nachtprogramm: Dauergrün im Bundesstraßenzug, Nebenstraßen und querende Fußgänger Grün auf Anforderung. Die Ampelanlagen B441/Düendorfer Weg, B441/Hindenburgstraße, B441/Nordbruch,B441/In den Ellern und die Fußgängerampeln Südstraße und Rathaus sind zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr außer Betrieb. Linienbusse fordern sich Grün und greifen so in die Ampelprogramme ein.

 

Ampeln müssen die Interessen des Kfz-Durchgangsverkehrs, des abbiegenden Kfz-Verkehrs, des einbiegenden Kfz-Verkehrs, des Linienbusverkehrs, der Fußgänger und der Radfahrer berücksichtigen. Ampelschaltungen stellen zwangsläufig einen Kompromiss zwischen diesen unterschiedlichen Ansprüchen dar.

 

 

Busbeschleunigung
Der Linienbusverkehr in Wunstorf ist an die Abfahrten bzw. Ankünfte der Züge am Bahnhof ausgerichtet. Es ist daher wichtig, dass die Busse pünktlich sind besonders in den Hauptverkehrszeiten. Die Linienbusse können an allen Ampelanlagen der Bundesstraße Grün anfordern. Die Grüne Welle für den durchfahrenden Kfz-Verkehr wird dadurch unter Umständen gestört. Ebenso können sich die Wartezeiten für querende Fußgänger verlängern.

 

 

Grüne Welle
Eine weitgehende Grüne Welle lässt sich nur für eine Fahrtrichtung einrichten, nicht jedoch für beide Richtungen. Dies liegt an den unterschiedlichen Abständen zwischen den Ampeln. Die Ampeln sind jeweils koordiniert zwischen Hannoverscher Straße und ZOB sowie zwischen Richthofenstraße und Hagenburger Straße. Morgens ist eine weitgehende Grüne Welle im Zuge der Bundesstraße Richtung Luthe eingerichtet, nachmittags in Richtung Bokeloh. Grünanforderungen der Linienbusse können die Grüne Welle unterbrechen.

 

 

Grünzeiten für Fußgänger
Oft wird kritisiert, dass die Grünzeiten für Fußgänger zu kurz sind. Würden die Grünzeiten für Fußgänger verlängert, müssten auch die Grünzeiten für den Kfz-Verkehr verlängert werden, damit es nicht zu Staus kommt. Dies würde zu längeren Wartezeiten für alle führen. Fußgänger, die bei Grün losgehen, können in normalem Tempo weitergehen, wenn die Fußgängerampel auf Rot umspringt. Hier ist eine sogenannte Räumzeit berücksichtigt, so dass die Fußgänger sicher die andere Straßenseite erreichen können. An allen Querungen können Fußgänger während der Grünzeit zwei Drittel der Strecke zurücklegen. Wo es von den Kapazitäten her möglich ist, ist die Grünzeit so lang, dass die gesamte Fahrbahn bei Grün gequert werden kann.

 

 

Staus
Wenn nachmittags viel Verkehr ist und dann nach Ankunft der vollen Züge aus Hannover Hunderte Pkw innerhalb von 10 Minuten vom Bahnhof durch die Stadt fahren, kommt es zwangsläufig zu Staus. Staus sollen möglichst nicht im engsten Abschnitt, der Südstraße auftreten, sondern Richtung Hochstraße verlagert werden. Hierzu dient auch die Ampel am Düendorfer Weg. An der Optimierung der Stauregulierung wird noch gearbeitet.

 

 

„Unnötige" Rotzeiten
Ab und zu können in den Ampelschaltungen unnötig erscheinende Rotzeiten auftreten. Dies ist bedingt durch Grünanforderungen der Linienbusse. Wenn ein Bus an einer Ampel Grün angefordert hat, bleibt diese so lange auf Grün bis der Bus durchgefahren ist. Entsprechend ist die Ampel für die andere Richtung auf Rot bis der Bus passiert hat. Die Grünanforderung der Busse bringt die Grüne Welle meist durcheinander. Das Programm kehrt danach möglichst bald wieder in den Takt der Grünen Welle zurück. Auch bei dieser Anpassung können „unnötige" Rotzeiten auftreten.

 

 

Wartezeiten
Alle Ampelschaltungen im Zuge der Bundesstraße wurden in einem aufwändigen Computerprogramm so optimiert, dass die Wartezeiten insgesamt möglichst gering sind. Um dies zu erreichen, dürfen die Grünzeiten nicht länger als notwendig sein. Die durchschnittlichen Wartezeiten für Fußgänger betragen etwa 30 bis 40 Sekunden, die maximalen beim Vormittagsprogramm ca. 60 Sekunden, beim Nachmittagsprogramm ca. 80 Sekunden. Linienbusse können an allen Ampelanlagen Grün anfordern. Dadurch kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Eine Zuständigkeit der Stadt Wunstorf ist nicht für alle Verkehrsangelegenheiten auf allen Straßen gegeben. Wenn Sie einen Wunsch haben, wenden Sie sich möglichst direkt an die zuständige Stelle. Damit erreichen Sie am meisten.

 

 

Die Zuständigkeiten:

Verkehrsregelung durch Verkehrsschilder und Markierungen für alle Straßen außer Autobahn:
Stadt Wunstorf - Straßenverkehrsbehörde,Tel. 101 - 280

 

Ampelschaltungen:
Stadt Wunstorf - Straßenverkehrsbehörde -Tel. 101 - 295

 

Busfahrpläne:
RegioBus, Georgstr. 54, 30159 Hannover, Tel. 0511 - 36888 – 0

 

Planung, (Um)Bau und Instandhaltung von Straßen: der jeweilige Straßenbaulastträger, das sind:

Bundes- und Landesstraßen:
für Planung und Bau: Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover, Dorfstr. 17-19, 30519 Hannover (Tel. 0511 - 39936 - 0)
für Instandhaltung außer Gehwege: Straßenmeisterei Wennigsen, Gottlieb-Daimler-Str. 23, 30974 Wennigsen (Tel. 05103 - 9295 - 0)

Regionsstraßen:
für Planung und Bau: Region Hannover - Fachbereich Regionsstraßen, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover (Tel. 0511 - 616 - 0)
für Instandhaltung außer Gehwege Straßenmeisterei Ronnenberg, Empelder Straße 20, 30952 Ronnenberg, Tel. 05109 - 5127075

Stadtstraßen, Radwege abseits von Straßen, Gehwege, fast alle land- und forstwirtschaftliche Wege:
für Planung und Bau Stadt Wunstorf – Straßen und Stadtgrün -Tel 101 - 407
für Instandhaltung Stadt Wunstorf - Straßenbau -Tel. 101 – 406, Baubetriebshof Wunstorf 05031-15149, Strassenbau@wunstorf.de

An wen muss ich mich wenden?

Eine Zuständigkeit der Stadt Wunstorf ist nicht für alle Verkehrsangelegenheiten auf allen Straßen gegeben. Wenn Sie einen Wunsch haben, wenden Sie sich möglichst direkt an die zuständige Stelle. Damit erreichen Sie am meisten.

Die Zuständigkeiten:

Verkehrsregelung durch Verkehrsschilder und Markierungen für alle Straßen außer Autobahn:
Stadt Wunstorf - Straßenverkehrsbehörde, Herr Wiechers Tel. 101 - 280

Ampelschaltungen:
Stadt Wunstorf - Straßenverkehrsbehörde - Herr Kohser Tel. 101 - 295

Busfahrpläne:
RegioBus, Georgstr. 54, 30159 Hannover, Tel. 0511 - 36888 - 0

Planung, (Um)Bau und Instandhaltung von Straßen: der jeweilige Straßenbaulastträger, das sind:

Bundes- und Landesstraßen:
für Planung und Bau: Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover, Dorfstr. 17-19, 30519 Hannover (Tel. 0511 - 39936 - 0)
für Instandhaltung außer Gehwege: Straßenmeisterei Wennigsen, Gottlieb-Daimler-Str. 23, 30974 Wennigsen (Tel. 05103 - 9295 - 0)

Regionsstraßen:
für Planung und Bau: Region Hannover - Fachbereich Regionsstraßen, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover (Tel. 0511 - 616 - 0)
für Instandhaltung außer Gehwege Straßenmeisterei Ronnenberg, Empelder Straße 20, 30952 Ronnenberg, Tel. 05109 - 5127075

Stadtstraßen, Radwege abseits von Straßen, Gehwege, fast alle land- und forstwirtschaftliche Wege:
für Planung und Bau Stadt Wunstorf - Tiefbau - Herr Meinborn Tel 101 - 401
für Instandhaltung Stadt Wunstorf - Straßenbau - Herr Kummerow Tel. 101 - 406

Zuständige Stelle

Stadt Wunstorf
Fachbereich Straßen und Stadtgrün
Südstr. 1
31515 Wunstorf

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