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Wertgrenzenerlass im Rahmen des Konjunkturprogramms

Zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium mit RdErl. vom 04.02.2009 die Wertgrenzen im Auftragsvergaberecht für die Landesbehörden erhöht und die Anwendung im kommunalen Bereich empfohlen. Die Stadt Wunstorf ist dieser Empfehlung gefolgt und hat eine entsprechende Regelung mit Wirkung vom 09.02.2009 in Kraft gesetzt.

Diese Neuregelungen lassen beispielsweise Freihändige Vergaben bis zu einer Auftragshöhe von 100.000 EUR (ohne MWSt.) zu.

Aufträge ab einem Volumen von 25.000 EUR (ohne MWSt.) werden aus Gründen der Transparenz ab sofort an dieser Stelle für die Dauer von drei Monaten veröffentlicht.

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