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Bauvorbescheid


Ansprechpartner/in bei der Stadt Wunstorf
Frau Birgit Adolf vCard
Rathaus Gebäude E, Zimmer E114
Stiftsstr. 8
31515 Wunstorf
Telefon: 05031 101-207
Fax: 05031 101-291
E-Mail:
Frau Petra Wildhage vCard
Rathaus Gebäude E, Zimmer E103
Stiftsstr. 8
31515 Wunstorf
Telefon: 05031 101-316
Fax: 05031 101-291
E-Mail:
Bauordnung vCard
Stiftsstr. 8
31515 Wunstorf
Telefon: 05031 101-315
Fax: 05031 101-291

Öffnungszeiten:
Di., Do., Fr. 09.00 -12.00 Uhr
Do. 14.30 -17.00 Uhr


Allgemeine Informationen

Was ist eine Bauvoranfrage?

Die Bauvoranfrage ist - neben dem Bauantrag - ein förmliches Verfahren, geregelt in §74 der Niedersächsi-schen Bauordnung (NBauO).
Um im Vorfeld bestimmte Aspekte zu einem Bauvorhaben zu klären, können Sie einzelne Fragen in Form einer Bauvoranfrage an die Bauordnung der Stadt Wunstorf stellen.
Dabei kann nur über einzelne Fragen entschieden werden, die 'selbstständig beurteilt werden können', nicht jedoch die allgemeine Zulässigkeit von Vorhaben (§74(1) NBauO).
Darüber hinaus kommt eine Bauvoranfrage nur bei genehmigungspflichtigen Vorhaben in Betracht.

Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?

Wenn es konkrete Einzelfragen gibt, die entscheidend für die spätere Baugenehmigung - vorab - zu klären sind.
Bei ablehnendem Bescheid zu der gestellten Bauvoranfrage ist mit einer Baugenehmigung in der Regel nicht zu rechnen.
Eine Bauvoranfrage erspart dem Bauherrn den mit dem Genehmigungsverfahren verbundenen Aufwand (Bestellung eines Entwurfsverfassers, Erwerb eines amtlichen Lageplans, Erstellung von Bauzeichnungen etc).

Ob und wann eine Bauvoranfrage sinnvoll ist, sollten Sie im Einzelfall mit unseren Kolleginnen in der Bauberatung klären.

Wie läuft das Verfahren?

Die Bauvoranfrage ist schriftlich bei der Stadt Wunstorf einzureichen.
Sie kann formlos gestellt werden, sollte aber sämtliche zur Beurteilung der Bauvoranfrage notwendigen Informationen und Zeichnungen enthalten. Ein Entwurfsverfasser ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.

Nach Prüfung Ihrer Fragen erhalten Sie einen Bauvorbescheid, in dem die Fragen im Einzelnen beantwortet werden. Für ein folgendes Bauantragsverfahren sind wir an diesen Bauvorbescheid dann auch - für drei Jahre - ‚gebunden'.

An wen muss ich mich wenden?

siehe Ansprechpartner

Welche Gebühren fallen an?

Für einen Bauvorbescheid fallen in der Regel Gebühren zwischen 54,-- und 250,-- Euro, je nach Größe des Vorhabens an. Bei besonders großen bzw. 'schwierigen' Anlagen können es bis zu 1.530,-- Euro sein.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Bauvorbescheid gibt den Bau noch nicht zur Ausführung frei. Hierzu bedarf es einer Baugenehmigung oder einer Bauanzeige.

Der ‚positive' Bauvorbescheid ist nicht gleichbedeutend mit der Genehmigungsfähigkeit des gesamte Vorhabens,
da nur Teilaspekte beurteilt werden.

Mit dem Bauvorbescheid hat der Bauherr drei Jahre Zeit, den Bauantrag zu stellen. Nach dieser Frist wird der Bauvorbescheid ungültig (§74 (2)NBauO). Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser vor Ablauf der Gültigkeitsfrist bei der Stadt Wunstorf eingegangen ist.

Eine Bauvoranfrage ist nicht an das Eigentum am Grundstück gebunden. Auch ein Kaufinteressent kann eine Bauvoranfrage stellen.

Bemerkungen

Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder nutzen Sie unsere Bauberatung.

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