Was ist eine Bauvoranfrage?
Die Bauvoranfrage ist - neben dem Bauantrag - ein förmliches Verfahren, geregelt in §74 der Niedersächsi-schen Bauordnung (NBauO).
Um im Vorfeld bestimmte Aspekte zu einem Bauvorhaben zu klären, können Sie einzelne Fragen in Form einer Bauvoranfrage an die Bauordnung der Stadt Wunstorf stellen.
Dabei kann nur über einzelne Fragen entschieden werden, die 'selbstständig beurteilt werden können', nicht jedoch die allgemeine Zulässigkeit von Vorhaben (§74(1) NBauO).
Darüber hinaus kommt eine Bauvoranfrage nur bei genehmigungspflichtigen Vorhaben in Betracht.
Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?
Wenn es konkrete Einzelfragen gibt, die entscheidend für die spätere Baugenehmigung - vorab - zu klären sind.
Bei ablehnendem Bescheid zu der gestellten Bauvoranfrage ist mit einer Baugenehmigung in der Regel nicht zu rechnen.
Eine Bauvoranfrage erspart dem Bauherrn den mit dem Genehmigungsverfahren verbundenen Aufwand (Bestellung eines Entwurfsverfassers, Erwerb eines amtlichen Lageplans, Erstellung von Bauzeichnungen etc).
Ob und wann eine Bauvoranfrage sinnvoll ist, sollten Sie im Einzelfall mit unseren Kolleginnen in der Bauberatung klären.
Wie läuft das Verfahren?
Die Bauvoranfrage ist schriftlich bei der Stadt Wunstorf einzureichen.
Sie kann formlos gestellt werden, sollte aber sämtliche zur Beurteilung der Bauvoranfrage notwendigen Informationen und Zeichnungen enthalten. Ein Entwurfsverfasser ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.
Nach Prüfung Ihrer Fragen erhalten Sie einen Bauvorbescheid, in dem die Fragen im Einzelnen beantwortet werden. Für ein folgendes Bauantragsverfahren sind wir an diesen Bauvorbescheid dann auch - für drei Jahre - ‚gebunden'.